Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Grundstückserwerb kann jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dachverbandes - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. - eingetragen beim Vereinsregister in Köln, VR 17018 - erfolgen.