Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden befinden müssen, vertreten den Verein.