Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertetenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden dem/der Geschäftsführer/in, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten den Verein.