Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassenwartin bzw. dem Kassenwart und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die bzw. der Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.