Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, worunter sich der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertretende Vorsitzende befinden muß, vertreten den Verein.