Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und zwei gewählten Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, daß Ausgaben, die 1.500,00 EUR übersteigen, der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes bedürfen. Einmalige Ausgaben über 15.000,00 EUR sowie Kreditaufnahmen und langfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.