Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer und dem Beisitzer. Der Verein wird von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten, wobei unter diesen Personen stets der 1. oder 2. Vorsitzende sein muß.