Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2670
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Talentino e.V.
b)
Netphen
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt und hat
die Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
b)
Vorstand:
Schmelzer, Renate, Netphen, *XX.XX.1958
Vorstand:
Schmelzer, Michael, Netphen, *XX.XX.1955
Vorstand:
Gille, Maria, Netphen, *XX.XX.1936
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.12.2003.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 05.01.2004 ist die Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 11 (Auflösung des Vereins) geändert.
a)
17.11.2004
Jansohn
b)
Satzung Bl. 8 ff.d.Akte Beschluß
Bl. 14-15 der Akte
aktuelle Fassung der Satzung Bl.
17 ff. der Akte.
Tag der ersten Eintragung:
20.02.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.11.2004.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schmelzer, Michael, Netphen, *XX.XX.1955
Nach Eheschließung nunmehr:
Vorstand:
Weber, Renate, Netphen, *XX.XX.1958
Bestellt als
Vorstand:
Schmelzer, Florian, Netphen, *XX.XX.1989
a)
02.11.2010
Wickel
3
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden
und dem Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten
den Verein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24. August 2018 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Mittelverwendung),
§ 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Beiträge), § 8 (Vorstand), § 9 (Kassenprüfung), § 10 ( Änderung
des Zwecks und Satzungsänderung), § 11 (Beurkundung von Beschlüssen) und § 12
(Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
a)
12.09.2018
Solms
b)
Satzung Bl. 69 ff. d. A.
Abruf vom 17.12.2024