VR 2202 AG Siegen · aktuell
Strukturierte Informationen
Förderverein der Grundschule Auf dem Hubenfeld e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Siegen (R2909)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
2202
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 15.01.1996 und durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 20. März 2000 in § 5 (Vorstand) Absatz 1 ergänzt.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 8 ff Beschluß Bl. 28
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 15.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Formwechsel (019)
Text
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17. Februar 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30. Januar 2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30. Januar 2014 mit dem Förderverein der Burgschule (Grundschulverbund Dreisbachschule-Burgschule) Siegen-Niederschelden e.V. mit Sitz in Siegen (AG Siegen, VR 2729) verschmolzen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist bei der Abstimmung über die Verschmelzung am 30.01.2014 mit der Änderung des Namens und der allgemeinen Vertretungsregelung neugefasst.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Zur laufenden Nummer 6 ergänzt: Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsbeschluss Bl. 118 ff. d.A. Satzung Bl. 116 ff. (Anlage 6) d.A.
Abrufuhrzeit
15:04:41
Abrufdatum
2024-12-17
Letzte Eintragung
2024-02-16
Anzahl Eintragungen
11
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2014-01-30
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1996-01-15
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Förderverein der Grundschule Auf dem Hubenfeld e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Siegen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende befinden muss, vertreten gemeinsam den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahin beschränkt, dass Einzelausgaben, die einen Betrag von mehr als 2.500,00 EUR übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.