VR 1282 AG Siegen · aktuell
Strukturierte Informationen
F.C. Hilchenbach. e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Siegen (R2909)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
1282
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist am 17.07.1970 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.07.1971 ist die Satzung in den §§ 2 und 15 geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.11.1973 wurde die Satzung in den §§ 10, 11 und 12 geändert und erweitert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 07.06.1975 wurde die Satzung in § 11 geändert und erweitert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 13.06.1980 wurde die Satzung geändert, und zwar in § 10 (Geschäftsjahr und Einladung zu den Mitgliederversammlungen), § 2 Lit. a), b), c), d), e), § 15 (jeweils Anpassung an Gemeinnützigkeitsbestimmungen) und in § 16. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23.01.1998 ist die Satzung in § 10 (Verwaltung), § 11 (Vorstand), § 12 (Befugnisse der Vorstandes), § 14 (Vereinsvermögen) und § 16 (Sonstige Bestimmungen) geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 157-164; aktuelle Fassung der Satzung Blatt 165-171
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 01.06.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.08.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 7. Juni 2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 319 ff. d.A.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 27. Januar 2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 365 ff. d.A.
Abrufuhrzeit
01:04:47
Abrufdatum
2024-12-17
Letzte Eintragung
2018-04-17
Anzahl Eintragungen
8
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2017-01-27
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1970-07-17
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
F.C. Hilchenbach. e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Hilchenbach-Dahlbruch
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. und 2. Vorsitzende sowie der/die Geschäftsführer(in) / Finanzen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26 BGB ist wie folgt beschränkt: Der Veräußerung der vereinseigenen Immobilie an Dritte bedarf der Zustimmung einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung, in welcher mindestens Dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen. Die Veräußerung kann nur dann rechtsverbindlich beschlossen werden, wenn die einfache Mehrheit von mindestens Dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder des FC Hilchenbach e.V. in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung einem entsprechenden Antrag des Vorstandes zustimmt.