Der erweiterte Vorstand besteht aus: - der/dem Vorsitzenden - zwei stellvertretenden Vorsitzenden - der/dem Kassierer/in Gem. § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 1000 Euro die Zustimmung des erweiterten Vorstandes eingeholt werden muss.