Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassierer. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils einzeln.