Der Vorstand besteht aus - der/dem 1. Vorsitzenden - der/dem 2. Vorsitzenden - der/dem Schatzmeister/in und - bis zu zwei weiteren Vorstandsmitglidern. Gem. § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.