Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, - dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Kassenführer, - dem Schriftführer, - mindestens zwei Beisitzer. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende oder der 2. stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist, wenn diese nicht im verabschiedeten Wirtschaftsplan enthalten waren.