Der Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden - dem 2. Vorsitzenden und - dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied hat die Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen