Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden - dem Stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schriftführer - dem Kassierer Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, vertreten.