Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassenwart - dem Sekretär Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzendesein muss.