Der Vorstand besteht aus: - dem ersten Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister, - dem Schriftführer, - dem Beisitzer. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.