Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem leitenden Pastor und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ankauf, Veräußerungen und Belastungen von lmmobilien können nur von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vorgenommen werden.