Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer und mindestens einem Jugendvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.