Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie 2 Beisitzern. Der Verein wird durch die Mehrheit des Vorstandes vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 Euro, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1,00 Euro ist die Zustimmung der MitgIiederversammIung erforderlich.