Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in und der/dem Schatzmeister/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein.