Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Organisator/in für Öffentlichkeitsarbeit. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende.