Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Davon muss ein Vorstandsmitglied der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein.