Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag von über 2500,00 Euro (zweitausendfünfhundert Euro) sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.