Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (zugleich stellvertretender Schriftführer), dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer), dem Kassierer und dem stellvertretenden Kassierer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.