Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln oder durch den Schriftführer und den Kassierer gemeinsam vertreten.