Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten.