Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.