Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem jeweiligen Leiter der Kath. Kita St. Bonifatius, dem stellvertr. Leiter der Kath. Kita St. Bonifatius und einem Mitglied des Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.