Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassierer und dem stellvertretenden Kassierer. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.