Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem zweiten Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in, der/dem Schriftführer/in und der/dem Beisitzer/in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende.