Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem stellvertretenden Schriftführer/in und der/dem Kassenführer/in. Der/die Vorsitzenden oder der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Verein jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.