Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, der gleichzeitig auch das Amt des Schriftführers ausübt, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.