Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in, der/dem Kassenwart/in und der/dem Beisitzer/in. Der Verein wird durch die/den Vorsitzende/n vertreten. Der/die stellvertretenden Vorsitzende ist nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.