Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Kassierer sowie dem Schriftführer. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vortstandes, darunter der SLG-Leiter, vertreten den Verein gemeinschaftlich.