Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeder der Vorsitzenden kann den Verein gemeinsam mit dem Geschäftsführer vertreten. Die Vorsitzenden können den Verein nur gemeinsam vertreten.