Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern (dem/der Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in) höchstens drei Vorstandsmitgliedern (dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.