Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem leitenden Pastor und ein bis zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Beim Kauf sowie bei der Veräußerung und Belastung von Immobilien vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.