Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR für den Einzelfall verpflichten, der Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds bedürfen.