Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin und der Kassenführerin. Der Verein wird durch die Vorsitzende oder die Kassenführerin jeweils einzeln oder durch die stellvertretende Vorsitzende und die Schriftführerin gemeinsam vertreten.