Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wovon einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.