Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass bei einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 € die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich ist.