Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind zur Einzelvertretung des Vereins berechtigt. Die anderen Mitglieder des Vorstands vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.