Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer eine(r) der beiden Vorsitzenden.