Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Pressewart, dem Schatzmeister und dem Vorsitzenden der Ratsfraktion. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.