Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bezirksjungschützenmeister, dem stellvertretenden Bezirksjungschützenmeister (Schatzmeister), dem stellvertretenden Bezirksjungschützenmeister (Schriftführer) und dem stellvertretenden Bezirksjungschützenmeister (Öffentlichkeitsarbeit). Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam.