Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der Kassierer(in). Jeder vertritt einzeln. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit Ausgaben von mehr als 150 Euro belasten, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte, deren Ausgaben 1500 Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.