Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Vorstand allein. SInd zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.