Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassierer/in. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter eine(r) der Vorsitzenden.